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   VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 110-IV-18 (HS), 111-IV-18 (e.A.)   

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https://dejure.org/2018,40940
VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 110-IV-18 (HS), 111-IV-18 (e.A.) (https://dejure.org/2018,40940)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.11.2018 - 110-IV-18 (HS), 111-IV-18 (e.A.) (https://dejure.org/2018,40940)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. November 2018 - 110-IV-18 (HS), 111-IV-18 (e.A.) (https://dejure.org/2018,40940)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 110-IV-18
    Jedoch vermag allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft zu dienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07).

    Der Vollzug der Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils wird dabei auch unter Berücksichtigung der genannten Aspekte nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07; Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2012 - Vf. 38-IV-12 [HS]/Vf. 39-IV-12 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 110-IV-18
    Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.]; st. Rspr.).

    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.]).

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 110-IV-18
    Die nicht nur kurzfristige Überlastung eines Gerichts kann insofern niemals Grund für die Anordnung der Haftfortdauer sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. März 2015 - Vf. 31-IV-15 [HS]/Vf. 32-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 134-IV-09 [HS]/Vf. 135-IV-09 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 1973, BVerfGE 36, 264 [273 ff.]).

    Dem Beschuldigten darf nicht zugemutet werden, eine längere als die verfahrensangemessene Aufrechterhaltung des Haftbefehls nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte zu genügen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. März 2015, a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 1973, a.a.O.).

  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 100-IV-19
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 110-IV-18 [HS]/Vf. 111-IV-19 [e.A.] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 185-IV-20
    Es ist anerkannt, dass auch erst noch bevorstehende, indes bereits hinreichend deutlich absehbare Verfahrensverzögerungen von völlig ungewisser Dauer nicht anders zu behandeln sind als bereits eingetretene (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 110-IV-18 [HS]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 1190/06 - juris Rn. 7; Beschluss vom 8. August 2007 - 2 BvR 1609/07 - juris Rn. 4).
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